Das neue Erbrecht tritt per 01.01.2023 in Kraft

Am 19.05.2021 hat der Bundesrat entschieden, dass revidierte Erbrecht auf den 01.01.2023 in Kraft zu setzen. In Zukunft können Erblasserinnen und Erblasser über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen. Heute sind drei Viertel des gesetzlichen Erbteils der Pflichtteil für Kinder. Künftig wird dieser noch die Hälfte sein. Der Pflichtteil des Ehepartners und des eingetragenen Partners bleibt unverändert. 

So kann der Nachlass mit einem Testament freier gestaltet werden und es können andere Personen, die nicht die gesetzliche Erben sind, stärker begünstigt werden. 

Die Reduktion der Pflichtteile erleichtert auch die Nachfolgeregelung bei Familienunternehmen, was sich positiv auf die Stabilität der Firmen auswirkt und Arbeitsplätze sichert. 

Quelle: Medienmitteilung des BR vom 19.05.2021