Das ist korrekt. Es muss eine sogenannte «Finalisierung» vorgenommen werden. Dabei werden die eingereichten Abrechnungen mit dem Jahresabschluss abgeglichen und es findet sowohl eine Umsatzabstimmung als auch eine Vorsteuerabstimmung statt (Art. 128 Abs. 2 und 3 MWSTV).
Details auf Fedlex, der Publikationsplattform des Bundesrechts.
schliessenDiese sind auf der Website der ESTV verfügbar. Hier sind sämtliche Informationen zur Anmeldung, zu den Steuersätzen, Privatanteilen oder Vorsteuerkorrekturen zu finden.
Zu den Online-Informationen.
schliessenEine Einzelfirma muss ab einem Jahresumsatz von CHF 100‘000 ins Handelsregister eingetragen werden. Bei einer Einzelfirma ist der Familienname zwingender Bestandteil des Firmennamens.
Auf EasyGov ist die Eintragung am Online-Schalter möglich. Weitere Informationen auf dem KMU-Portal des SECO.
schliessenJa, auch wer nichterwerbstätig ist, muss Beiträge an die AHV/IV/EO bezahlen. Die Beiträge richten sich nach der Vermögenssituation und/oder der Höhe des jährlichen Renteneinkommens (z.B. IV-Renten, Alimente, Taggelder aus Kranken- und Unfallversicherungen).
Details und Online-Beitragsrechner auf der Website des Bundesamts für Sozialversicherungen.
schliessenGrundsätzlich sind Kosten für Zweitausbildungen eines Kindes nicht abzugsfähig. War das Kind vor Beginn der eigentlichen Berufsausbildung bereits einmal erwerbstätig, kann der Abzug durch die Eltern vorgenommen werden. Dabei muss für die Eltern die Zumutbarkeit gegeben sein und beim erwachsenen Kind der Mangel an eigener wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit.
Ergänzende Informationen auf TaxInfo-Website des Kantons Bern.
schliessenWie die Investition steuerlich behandelt wird, hängt davon ab, ob es sich um einen Neubau handelt oder um ein bestehendes Gebäude. Bei einem bestehenden Gebäude können die Investitionskosten als Unterhalt geltend gemacht werden. Bei einem Neubau gelten diese Kosten nicht als abzugsfähiger Unterhalt, sondern stellen Anlagekosten dar. Die Anlagekosten reduzieren bei einer Weiterveräusserung die geschuldete Grundstückgewinnsteuer.
Ergänzende Informationen auf der TaxInfo-Website des Kantons Bern.
schliessenOb und wie Gewinne aus Geldspielen oder Lotterien besteuert werden, hängt davon ab, ob der Geschäftssitz des Veranstalters in der Schweiz ist oder im Ausland und um was für ein Spiel es sich handelt.
Mehr über die Versteuerung von Geldspielgewinnen auf der TaxInfo der Steuerverwaltung des Kantons Bern.
schliessenBasis für die Beitragsberechnung ist der durch die selbstständige Erwerbstätigkeit erzielte Jahresgewinn. Der Mindestbeitrag bei einem Jahreseinkommen von weniger als CHF 9’600.– beträgt 5,371%. Danach steigt der Beitragssatz stetig an und bleibt bei 10% bei einem Einkommen von CHF 57’400.– und mehr. Bei verschiedenen Ausgleichskassen kann man die Berechnung online überprüfen.
Online-Berechnung des Beitrags für eine/n Selbständigerwerbende/n bei der Ausgleichskasse des Kantons Bern.
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