Automatischer Informationsaustausch (AIA)

Per 1. Januar 2017 ist das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen in Kraft getreten. Damit soll durch gegenseitigen automatischen Austausch von Informationen über Bankkonten, Wertschriften und Versicherungspolicen die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindert werden. Die Schweiz tauscht seit 2018 Informationen automatisch aus.

Solange die Schweizer Steuerbehörden noch keine Kenntnisse über relevante Finanzinformationen haben und weitere Voraussetzungen erfüllt sind, kann die straflose Selbstanzeige in Anspruch genommen werden.

Als Steuervertretung helfen wir Ihnen gerne weiter.