Individualbesteuerung – braucht es wirklich 1,7 Mio zusätzliche Steuererklärungen?

Am 8. März 2026 hat die Schweizer Stimmbevölkerung das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung mit 54,23 % angenommen. Es tritt spätestens 2032 in Kraft; der Bundesrat kann einen früheren Termin bestimmen. Nach dem beschlossenen Modell müssen verheiratete Personen grundsätzlich je eine eigene Steuererklärung einreichen. Einer Schätzung der Eidgenössischen Steuerverwaltung zufolge zufolge bedeutet dies rund 1,7 Mio. zusätzliche Steuererklärungen. Das bringt erheblichen Mehraufwand für die Steuerberatungs- und Treuhandbranche mit sich. Und auch den Steuerverwaltungen dürfte die Arbeit in den kommenden Jahren kaum ausgehen.

Aus rein technischer Sicht stellt sich mir allerdings die Frage: Braucht es tatsächlich zwei vollständig getrennte Steuererklärungen?

Denkbar wäre, dass Ehepaare ihre Angaben weiterhin über eine gemeinsame Erfassungsoberfläche eingeben. Dafür wären einige systemtechnische Anpassungen nötig, damit sich Einkommens- und Vermögenswerte der jeweiligen Person zuordnen und gemeinsame Werte auf beide Personen verteilen lassen.

Beim Erwerbseinkommen geschieht die Zuordnung bereits heute separat pro Person. Warum sollte dies nicht auch bei den übrigen Einkommens- und Vermögenswerten möglich sein? Viele Zuweisungen wären zudem nur einmal vorzunehmen. Bei einem gemeinsamen Bankkonto könnte beispielsweise standardmässig eine Aufteilung von 50/50 vorgeschlagen werden. Bei einer Liegenschaft liesse sich die Eigentumsquote gemäss Grundbuch übernehmen. Aktien einer eigenen AG könnten der Person zugeordnet werden, in deren zivilrechtlichem Eigentum sie stehen. Der zusätzliche Aufwand erscheint mir bei einer solchen Lösung überschaubar – und weitgehend einmalig. 

Die Steuererklärung würde damit im Grunde zur gemeinsamen Erfassungsoberfläche. Die Software könnte daraus automatisch zwei steuerrechtlich getrennte Dossiers beziehungsweise Veranlagungen erzeugen. Bei einer Zuordnung gemäss den tatsächlichen zivilrechtlichen Eigentumsverhältnissen könnte jede Person die aus der gemeinsamen Datengrundlage erzeugte Steuererklärung separat freigeben und später auch selbstständig Einsprache erheben. 

Die Idee einer weiterhin gemeinsamen Steuererklärung lag tatsächlich bereits auf dem Tisch. Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang die Beratung der Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK-S) vom 24. März 2026. Dort wurde nach Annahme der Individualbesteuerung ein indirekter Gegenvorschlag diskutiert. Danach hätten Ehepaare weiterhin eine gemeinsame Steuererklärung ausgefüllt, wären aber individuell veranlagt worden. Vermögenswerte und Vermögenserträge wären dabei grundsätzlich hälftig zugerechnet worden. 

Der Antrag wurde mit 7 zu 6 Stimmen nur knapp abgelehnt. Die Mehrheit hatte insbesondere zwei Bedenken: Eine pauschale hälftige Aufteilung könne den tatsächlichen zivilrechtlichen Eigentumsverhältnissen widersprechen. Zudem entstünden verfahrensrechtliche Fragen, beispielsweise wenn nur eine Person gegen die Vermögenszuordnung Einsprache erheben möchte. Auch im Juni 2026 wurde im Zusammenhang mit der Mitte-Initiative nochmals über diesen Vorschlag berichtet. Diese Bedenken sind nachvollziehbar. Eine pauschale hälftige Aufteilung kann die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse nicht in jedem Fall korrekt abbilden.

Wenn jedoch eine individuelle Zuordnung der Werte möglich ist, spricht aus meiner Sicht wenig gegen eine gemeinsame Erfassung mit anschliessend separater Veranlagung. Ich hoffe deshalb – wohl zusammen mit vielen Kolleginnen und Kollegen aus der Branche – auf eine möglichst pragmatische und administrativ schlanke Umsetzung der Individualbesteuerung. 

Wir werden die Entwicklung aufmerksam weiterverfolgen.

Quellen:
Medienmitteilung WAK-S zur Ehepaarbesteuerung, 24. März 2026
SDA-Meldung zur Ständeratsdebatte, 4. Juni 2026
Eidgenössische Steuerverwaltung